Einige Begriffe rund um den "Schnaps"
Unsere erste Brennerei
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Erklärungen und die Begriffe von echten Edelbränden bis zu den Spirituosen
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Österreichischer Qualitätsobstbrand (auch Beeren): Edelbrand: Der Edle Mindestalkohlgehalt 38 Vol.% Darf nicht aromatisiert werden. Ein 100% Fruchtdesilat Da Beeren aber zuckerarm sind, ist die Ausbeute bei Beerenbränden gering. Das hat den Vorteil, dass sie sehr geschmacksintensiv sein können, aber den Nachteil, dass dieser Umstand zusammen mit den hohen Rohstoffpreisen zu einem hohen Preis beiträgt.
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Obstbrand: Der Echte Zu Erzeugung dürfen nur Früchte oder Most verwendet werden. Mindestalkoholgehalt 37,5 Vol.% Auch bei Branntwein und Tresterbrände Bei Weinbrand Mindestalkoholgehalt 36 Vol.% Es darf kein Alkohol zugesetzt werden. Er darf nicht aromatisiert werden.
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Obstbrand: "durch Mazerieren und Destillieren hergestellt" Der Fruchtige Für Beerenobst sowie Gemüse, Nüsse und Kräuter gibt es eine Sonderbestimmung: Er darf auch Brand genannt werden, wenn er aus 100 kg Früchten mit max. 20 Liter Alk. landwirtschaftlichen Ursprungs gebrannt wurde. Mindestalkoholgehalt beträgt 37,5 %vol. Es muß am Etikett der Zusatz stehn „durch einmaischen und mazerieren gewonnen“
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Zigarrenbrand: der Starke muß mindestens 43% Alkoholgehalt haben und muß im Holz gereift sein meist Obstbrände mit starkem Ausdruck, Zucker kann bis zu einem gesätzlich erlaubten Ausmaß von 4g/l zugegeben werden.
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Strong Spirits: das Urgestein mindestens 48% Alkohol ist meistens im Holz ausgebaut muß aber nicht kann auch klar sein.
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Geist: Der Preisbewusste Geiste werden durch Ansetzen einer Frucht mit Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs und anschließendem Destillieren gewonnen. Mit anderen Worten: ein Auszug wird hergestellt. Da nur relativ wenige Früchte zum Einsatz kommen, ist der Geist kostengünstiger als ein Obstbrand der gleichen Obstart. Geiste bestechen durch ihren frischfruchtigen Geruch, der Geschmack hat aber nicht die Intensität eines guten Obstbrandes. Alkoholgehalt min. 35 Vol.%
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Schnaps: der Begriff aus dem „Volkmund" Unter Brennern ein verpönter Begriff. Er gilt als veraltet und leicht abwertend. Er fasst für die meisten Menschen alle vorgenannten Begriffe zusammen – vergleichbar mit dem Begriff Spirituose. Und er ist interessanterweise fast weltweit bekannt.
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Spirituose: der Begriff nach dem „Gesetz" Dem Gesetz nach ist eine Spirituose jedes zum menschlichen Genuss bestimmte alkoholische Getränk, soweit es kein Wein, Bier oder Arzneimittel ist. Der Alkoholanteil muss mindestens 15 %vol. betragen und wird durch Vergären zucker- oder stärkehaltiger Produkte und Destillieren gewonnen. Spirituosen dürfen gefärbt, gesüßt und aromatisiert werden.
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Likör: der farbig Süße Liköre entstehen aus drei Grundbestandteilen Früchten, Fruchtsäften, Kräutern oder anderen Stoffen (z.B. Milch, Sahne, Kaffee etc.) Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs oder Obstbränden und schließlich noch Zucker oder Honig Der Zuckeranteil muss mindestens 100g/Liter betragen (bei Kirschlikören deren Alkohol aus- schließlich aus Kirschenbrand besteht 70g/Liter). Als Spirituose gilt für den Likör auch der Mindestalkoholgehalt von 15%vol.
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%vol oder Volumprozent Alkohol: bedeutet Liter Alkohol in Liter Flüssigkeit Beispiel: Eine Spirituose mit 40%vol enthält 40 Liter Alkohol in 100 Litern Flüssigkeit bei 20° Grad.
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Alkohol landwirtschaftlichen Ursprungs: Alkohol, der aus landwirtschaftlichen Produkten wie Mais, Kartoffel etc. gewonnen wurde, im Gegensatz zu technischem Alkohol, wie z.B. Sulfitalkohol.